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Wo sollen AED-Geräte installiert werden?
AED-Frühdefibrillationsgeräte müssen an allen Örtlichkeiten installiert werden, an denen viele Menschen zusammen kommen.
Also in Verwaltungen, in Betrieben, in Bädern und Sporthallen, an Sportplätzen, in Veranstaltungshallen, Theatern, Kaufhäusern, Banken, Bahnhöfen und Flugplätzen, in Flugzeugen und Fernzügen und vor allem bei Großveranstaltungen.
Bei der Installation von AED-Geräten müssen nicht nur die gesetzlichen Einweisungsvorschriften eingehalten und die gesetzlichen Ersthelfer ausgebildet werden. Sinnvoll ist vor allem die gruppendynamische Kurzausbildung aller Mitarbeiter im Umfeld der installierten Geräte. AED-Geräte dürfen keine Alibifunktion erhalten, sondern sie müssen einsatzfähig sein und dafür sollte man ausgebildet werden.
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