Welche Anforderungen müssen Jugendfeuerwehrschuhe erfüllen?
Die Jugendfeuerwehr muss für ihre Angehörigen geeignete persönliche Schutzausrüstungen auswählen und zur Verfügung stellen, um sie vor Gefährdungen bei Ausbildung und Übung zu schützen. Dies ist gemäß §14 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Verbindung mit der DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ notwendig. Als geeignetes Schuhwerk ist dabei fest am Fuß sitzendes, geschlossenes und dem Träger einen guten Halt bietendes Schuhwerk gemeint, welches den Fuß vor äußeren, schädigenden Einwirkungen sowie Ausrutschen schützt. Falls Sicherheitsschuhe für Mitglieder der Jugendfeuerwehr beschafft werden müssen, sollten sie den Anforderungen von DIN EN ISO 20345 „Sicherheitsschuhe“ entsprechen; hierbei kann es sich entweder um die Ausführung S3 (Klassifizierung I: Leder oder andere Materialien) oder die Ausführung S5 (Klassifizierung II: Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe) handeln.